Zum Inhalt springen
kalorien.info

Warnungen & Rückrufe

BVL warnt: Lithium-Präparate aus dem Onlinehandel sind in der EU verboten

BVL warnt: Lithium-Präparate aus dem Onlinehandel sind in der EU verboten
Illustration

Kurz gesagt: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. August 2026 offiziell davor gewarnt, lithiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel zu kaufen oder einzunehmen. Solche Produkte sind in der EU rechtlich verboten – sie werden dennoch massenhaft im Onlinehandel angeboten. Wer sie kauft, geht ein erhebliches gesundheitliches Risiko ein, denn bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels kann schwerwiegende Folgen haben.

Warum hat das BVL jetzt gewarnt – und was genau ist passiert?

Im Onlinehandel kursieren Präparate, die Lithium als Mineralstoff enthalten und mit Versprechen wie „Neuronale Gesundheit“, „mentale Klarheit“ oder „kraftvolle kognitive Präsenz“ beworben werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. August 2026 in einer offiziellen Pressemitteilung klargestellt: Derartige Produkte sind schlicht illegal und gefährlich.

Die Behörde weist darauf hin, dass der Mineralstoff Lithium in der Europäischen Union für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugelassen ist – und zwar unabhängig davon, in welcher chemischen Verbindungsform er eingesetzt wird. Lebensmittel, also auch Nahrungsergänzungsmittel, mit zugesetzten Lithiumverbindungen sind in der EU damit verboten. Das BVL verweist dabei auf das sogenannte Positivlistenprinzip der EU-Verordnungen für Vitamine und Mineralstoffe: Nur Stoffe, die in den einschlägigen Anhängen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 gelistet sind, dürfen Lebensmitteln zugesetzt werden. Lithium taucht in diesen Listen nicht auf.

BVL-Präsidentin Prof. Gaby-Fleur Böl betonte in diesem Zusammenhang, dass bei solchen Angeboten im Onlinehandel von nicht zugelassenen Arzneimitteln oder von nicht sicheren Lebensmitteln auszugehen sei. Der Begriff „natürlich“ oder „Mineralstoff“ schütze die Verbraucherinnen und Verbraucher hier nicht: Lithium kommt zwar in sehr geringen Mengen natürlicherweise in Lebensmitteln vor, seine genaue Funktion im menschlichen Körper ist nach aktuellem Wissensstand aber nicht abschließend geklärt. Es gibt keine belegten Belege dafür, dass ein alimentärer Lithiummangel kognitive Funktionen beeinträchtigt oder durch eine gezielte Zufuhr über die Ernährung behoben werden könnte.

Wie gefährlich ist Lithium als Nahrungsergänzungsmittel wirklich?

Die Warnung des BVL betrifft keine abstrakte Gefahr: Lithium besitzt eine sehr enge therapeutische Breite, das heißt, der Abstand zwischen einer möglicherweise wirkenden und einer toxischen Dosis ist außergewöhnlich gering. Das BVL weist darauf hin, dass eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels im Körper schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann.

Zu den vom BVL benannten Vergiftungssymptomen gehören neurologische und motorische Beschwerden wie Zittern, Muskelschwäche, Schwindel und Verwirrtheitszustände. Im schlimmsten Fall können schwere Vergiftungen zu zerebralen Anfällen, einem Koma oder sogar zum Tod führen. Genau aus diesem Grund ist Lithiumcarbonat in der EU als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingestuft und wird in der kontrollierten Medizin unter strenger ärztlicher Aufsicht und regelmäßiger Blutkontrolle eingesetzt – niemals aber als frei verkäufliches Nahrungsergänzungsmittel.

Wer lithiumhaltige Produkte – gleich ob als Kapsel, Pulver oder Tropfen – im Internet bestellt und ohne ärztliche Begleitung einnimmt, unterliegt einer unkontrollierbaren Dosierung. Das BVL rät daher ausdrücklich dazu, Lithium grundsätzlich nur unter ärztlicher Aufsicht einzunehmen und entsprechende Angebote im Onlinehandel konsequent zu meiden.

Warum tauchen solche Produkte trotz des Verbots im Onlinehandel auf?

Diese Frage trifft den Kern eines strukturellen Problems bei der Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln. Anders als Arzneimittel unterliegen Nahrungsergänzungsmittel keiner behördlichen Vorabprüfung auf Wirksamkeit und Sicherheit. Sie müssen lediglich beim BVL angezeigt werden, bevor sie auf den deutschen Markt kommen – eine rechtliche oder gesundheitliche Bewertung durch das BVL oder eine andere Behörde erfolgt dabei nicht. Für die Sicherheit der Produkte sind ausschließlich die Lebensmittelunternehmen selbst verantwortlich.

Gleichzeitig gilt für Nahrungsergänzungsmittel, die im Onlinehandel angeboten werden, dasselbe Lebensmittelrecht wie für Produkte im stationären Handel. Der grenzüberschreitende Onlinehandel macht die Marktüberwachung durch die Lebensmittelbehörden der Bundesländer jedoch erheblich schwieriger. Produkte aus dem Ausland – insbesondere aus Drittstaaten außerhalb der EU – können unkontrolliert in den Verkauf gelangen, bevor die zuständigen Behörden reagieren können.

Das BVL erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel sind und dem Lebensmittelrecht unterliegen. Sie sollen die Ernährung von gesunden Menschen ergänzen – sie sind weder dafür geeignet noch zugelassen, Erkrankungen zu therapieren. Wer ein Präparat mit dem Versprechen kauft, es verbessere kognitive Leistungen oder fördere die mentale Gesundheit, sollte kritisch hinterfragen, ob diese Aussagen überhaupt belegt sind und ob das Produkt legal verkauft werden darf.

Was sagt das BfR zu Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe?

Parallel zur BVL-Warnung ist der breite regulatorische Kontext von Bedeutung: Für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln existieren in Deutschland und der gesamten EU bis heute keine gesetzlich verbindlichen Höchstmengen. Obwohl die EU-Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie 2002/46/EG solche Höchstmengen bereits seit 2002 vorsieht, fehlt eine konkrete Umsetzung auf europäischer Ebene mehr als zwei Jahrzehnte später noch immer. Ein öffentlicher Entwurf der EU-Kommission wurde für das dritte Quartal 2026 erwartet, die Verabschiedung ist derzeit für das erste Quartal 2028 geplant.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf wissenschaftlicher Grundlage unverbindliche Höchstmengenvorschläge für ausgewählte Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln erarbeitet, zuletzt aktualisiert im Jahr 2024. Dabei handelt es sich ausdrücklich um Empfehlungen einer Bundesbehörde – sie sind rechtlich nicht bindend, Hersteller müssen sie nicht einhalten. Das BfR verweist in seinen Empfehlungen unter anderem auf fettlösliche Vitamine wie Vitamin D, bei denen eine Überdosierung über Nahrungsergänzungsmittel ein reales Risiko darstellt, weil der Körper diese Verbindungen im Fettgewebe speichert. Auch für bestimmte Spurenelemente gelten solche wissenschaftlichen Höchstmengenvorschläge. Lithium hingegen ist in der EU für den Zusatz zu Lebensmitteln gar nicht erst erlaubt – es gibt also nicht einmal eine tolerierbare Höchstmenge für Nahrungsergänzungsmittel.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet diese Regulierungslücke: Beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln ist besondere Vorsicht geboten. Das BVL rät, Werbeversprechen im Internet kritisch zu hinterfragen und bei auffälligen Gesundheitsbehauptungen besonders skeptisch zu sein. Wer Fragen zur Versorgung mit bestimmten Nährstoffen hat, sollte sich ärztlich beraten lassen – das gilt insbesondere dann, wenn Erkrankungen vorliegen, Medikamente eingenommen werden oder eine Schwangerschaft besteht.

Was bedeutet die BVL-Meldung für deinen Alltag?

Konkret heißt das: Wenn du im Internet auf Präparate stößt, die Lithium enthalten und mit Versprechen zu mentaler Leistung oder innerer Balance beworben werden, solltest du sie nicht kaufen. Solche Produkte sind in der EU verboten, ihr Kauf und ihre Einnahme können dich in ernsthafte gesundheitliche Gefahr bringen.

Allgemein lohnt es sich, bei Nahrungsergänzungsmitteln vor dem Kauf zu prüfen: Ist das Produkt beim BVL angezeigt? Enthält es ausschließlich Stoffe, die auf den EU-Positivlisten für Vitamine und Mineralstoffe stehen? Hält es die BfR-Höchstmengenvorschläge ein? Sind die Werbeaussagen mit belegten Ernährungswissenschaften vereinbar? Diese Fragen helfen dabei, seriöse Produkte von zweifelhaften Angeboten zu unterscheiden. Bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung ist die zusätzliche Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln laut BVL für gesunde Erwachsene in der Regel ohnehin nicht notwendig. Wenn du gezielt deinen Nährstoffstatus verbessern möchtest, ist ein Bluttest beim Arzt der sinnvolle erste Schritt – bevor du zu Kapseln und Pulvern greifst. Mehr zu den Grundlagen einer nährstoffreichen Ernährung findest du auch in unserer Rubrik Lebensmittel.

Was die Meldung nicht bedeutet

Die BVL-Warnung vom 31. August 2026 ist eine behördliche Rechtserinnerung und kein Ergebnis einer klinischen Studie. Sie belegt nicht, dass Lithium bei kontrollierter, medizinisch überwachter Anwendung keine Rolle in der Medizin spielt – in der Psychiatrie wird Lithium als verschreibungspflichtiges Arzneimittel seit Jahrzehnten eingesetzt. Die Warnung bezieht sich ausschließlich auf den unkontrollierten Konsum von Lithium über frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel ohne ärztliche Begleitung.

Außerdem: Aus der Tatsache, dass ein Stoff in der EU als Nahrungsergänzungsmittel verboten ist, lässt sich nicht ableiten, ob er bei medizinisch korrekter Anwendung wirksam ist oder nicht. Der Verbraucherschutz durch das Verbot soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne Aufsicht unkontrolliert hohen oder schwankenden Dosen ausgesetzt werden.

Häufige Fragen

Ist Lithium als Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland erlaubt?

Nein. Das BVL hat am 31. August 2026 klargestellt, dass Lithium in der EU für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugelassen ist. Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit zugesetzten Lithiumverbindungen sind in der gesamten EU verboten – unabhängig von der verwendeten Verbindungsform.

Warum werden Lithium-Präparate trotzdem im Internet verkauft?

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen keiner behördlichen Vorabprüfung. Sie müssen zwar beim BVL angezeigt werden, eine Sicherheitsprüfung durch Behörden findet dabei nicht statt. Besonders im grenzüberschreitenden Onlinehandel gelangen illegale Produkte so immer wieder in den Verkauf. Die Marktüberwachung durch die Länderbehörden kann dem nicht lückenlos begegnen.

Welche Symptome kann eine Lithiumvergiftung durch Nahrungsergänzungsmittel verursachen?

Das BVL nennt neurologische und motorische Symptome wie Zittern, Muskelschwäche, Schwindel und Verwirrtheit. Im schlimmsten Fall können schwere Vergiftungen zu zerebralen Anfällen, Koma oder zum Tod führen. Bei Verdacht auf eine Vergiftung sollte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Gibt es gesetzliche Höchstmengen für Vitamine in deutschen Nahrungsergänzungsmitteln?

Nein. Für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln existieren in Deutschland und der EU bis heute keine gesetzlich verbindlichen Höchstmengen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat unverbindliche Höchstmengenvorschläge erarbeitet, an die sich Hersteller aber nicht halten müssen. Einheitliche EU-Höchstmengen werden derzeit erarbeitet und sind frühestens 2028 zu erwarten.

Quellen und Stand

  1. BVL: Einnahme von Lithium nur unter ärztlicher Aufsicht – lithiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel sind verboten (31.08.2026). bvl.bund.de
  2. BfR: Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln (aktualisiert 2024). bfr.bund.de

Alle Nachrichten